Wann heilpädagogische Frühförderung?
Wenn Sie sich Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes machen, weil…
- es durch eine belastete Schwangerschaft oder schwierige Geburt ein Risikokind ist.
- es auffallend ruhig oder motorisch unruhig ist.
- die Sinne (Sehen, Hören, Fühlen) beeinträchtigt sind.
- es seiner Entwicklung verzögert oder auffällig ist, z.B. beim Greifen, Krabbeln, Aufrichten oder Sprechen.
- es sich schlecht konzentrieren kann, ungeschickt ist oder geringe Ausdauer hat.
- es Schwierigkeiten im Spiel mit anderen Kindern hat oder wenig Variation im Spiel zeigt.
- Sie Schwierigkeiten haben, dass Verhalten Ihres Kindes zu verstehen.
- Oder die Teilhabe im Kindergarten und/oder zu Hause gefährdet ist
Die heilpädagogische Frühförderung ist ein Angebot für Kinder mit Förderbedarf von der Geburt bis zur Einschulung und ist eine gesetzliche Leistung zur Sicherung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Für die Familien entstehen keine Kosten, diese werden vom LWL übernommen.
Frühförderung versteht sich als familienorientierte, ganzheitliche Förderung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes in seinem sozialen Umfeld.
Die Frühförderung strebt an, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung in ihren entwicklungsgefährdenden Auswirkungen zu mildern oder auszugleichen, um dem Kind eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Die Kinder haben einen Rechtsanspruch nach § 46 SGB IX Hilfe, die sie befähigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben.
Nicht alle können gleich sein, doch allen muss man gleiche Möglichkeiten geben, sich entfalten zu können.
Maria Montessori
![](https://montessori-bielefeld.de/wp-content/uploads/2023/11/csm_quadrat_bilder_700x70050_01_a4f5e0bc38-1024x1024.jpg)
„Nicht alle können gleich sein, doch allen muss man gleiche Möglichkeiten geben, sich entfalten zu können.“
– Maria Montessori