Frühförderung?

Wie erhält mein Kind Frühförderung?

• Frühförderung ist für Eltern kostenlos. Sie ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch. Die Kosten werden vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) übernommen.

• Sie können Frühförderung beantragen, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Kind Hilfe in der Entwicklung benötigt. 
Wann wird heilpädagogische Frühförderung empfohlen?

• Hierbei unterstützen wir Sie gerne in einem unverbindlichen offenen Beratungstermin - hier wird über den individuellen Bedarf Ihres Kindes beraten. Der erste Kontakt zu uns erfolgt telefonisch: 0521 / 417 40 45.
Um unsere Erstberatung zu nutzen, benötigen Sie keine ärztliche Verordnung und es entstehen keine Kosten.
Scheuen Sie sich nicht, uns eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter zu hinterlassen - wir rufen Sie gerne zurück. 

• Die anschließende Antragstellung erfolgt ebenfalls durch unsere Frühförderstelle.
Wir begleiten Sie im gesamten Antragsverfahren und geben Ihnen Auskünfte zu weiteren und ergänzenden Hilfen.
Wir vereinbaren einen Begutachtungstermin, in dem wir Ihre Daten aufnehmen und den konkreten Förderbedarf Ihres Kindes feststellen.
Für diesen Begutachtungstermin benötigen Sie das gelbe Vorsorgeheft des Kindes, den Mutterpass, bereits vorhandene Berichte über das Kind sowie eine Bescheinigung über den Förderbedarf von ihrem Kinderarzt.

Die Antragsunterlagen werden von uns vervollständigt und an den LWL gesendet.
Sobald die Bewilligung des Antrages eingegangen ist, besprechen wir den Beginn der Frühförderung.

• Hier finden Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche des LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe).