
| Die Spielgruppen In den Spielgruppen sind die "ganz Kleinen" von 1 bis 3 Jahren. Je einen Nachmittag in der Woche haben sie hier die Möglichkeit, gemeinsam mit ihren Eltern, erste Gruppenerfahrungen mit gleichaltrigen behinderten und nicht-behinderten Kindern zu machen und die Montessori-Pädagogik zu erleben. |
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| Die Tagesstätte Viele Kinder aus den Spielgruppen wechseln mit drei Jahren in die Tagesstätte. Sie kennen dann schon einige Kinder, das Haus und das Außengelände sind ihnen vertraut und der Einstieg in die Tagesstättengruppen mit der notwendigen Ablösung von den Eltern wird umso leichter. |
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 | Die Frühförderstelle Die Frühförderstelle ist organisatorisch selbständig und arbeitet unabhängig von den anderen Einrichtungen. Die Mitarbeiterinnen der Frühförderstelle betreuen neben externen behinderten Kindern auch die behinderten Kinder in den Spielgruppen und der Tagesstätte. |
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 | Der Förderverein Zur finanziellen Unterstützung der Arbeit des Vereins wurde 1988 ein Förderverein gegründet. Vereinsmitglieder und andere Eltern helfen mit großem Engagagement bei der Vorbereitung und Durchführung von Basaren und anderen Verkaufsaktionen, um zusätzliche Mittel für besondere Investitionen zu erwirtschaften, die durch den "normalen" Etat nicht abgedeckt werden können. |
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| Die Elterninitiative Seit 1997 ist der Verein eine Elterninitiative. Alle Eltern der Tagesstättenkinder sind Mitglieder des Vereins "Integrative Montessori Erziehung". Sie haben in dem Verein die satzungsändernde Mehrheit und so entscheidenden Einfluss auf dessen Arbeit. Dieser Status als Elterninitative hat Auswirkungen auf die Finanzierung der Tagesstätte. Nach dem Gesetz für Tagesstätten (GTK) wird die Betriebskosten der Kindertagesstätte zu 96% gefördert. Den Restbetrag der laufenden Kosten von 4% muss von den Eltern bzw. vom Verein aufgebracht werden: durch Beiträge, Spenden, etc. Darüber hinaus wird ein Teil der Verwaltungsarbeit der Kindertagesstätte und des Vereins von den Eltern geleistet. |
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 | Der Elternvertrag Für die Eltern bedeutet die private Trägerschaft, dass sie insgesamt an der Arbeit im Kinderhaus mehr beteiligt sind als in vergleichbaren Einrichtungen öffentlicher Trägerschaft. Die Verpflichtung zur Mitarbeit ist Bestandteil des Elternvertrages und sie wird mit der Unterschrift anerkannt. Über den Elternvertrag können Sie sich im Kinderhaus informieren. |
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